Betriebsvermögen

Betriebsvermögen
Be|triebs|ver|mö|gen, das (Wirtsch.):
Vermögen des Betriebsinhabers, das unmittelbar für einen Betrieb (1 a) od. zur Erreichung seines wirtschaftlichen Zieles genutzt wird.

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Betriebsvermögen,
 
Steuerrecht: alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dienen (Anlage- und Umlaufvermögen). Bei ausschließlich betriebliche Nutzung handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen; Vermögensgegenstände, die man steuerlich bindend entweder zu Betriebsvermögen oder zu Privatvermögen erklären kann, werden als gewillkürtes Betriebsvermögen bezeichnet.

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Be|triebs|ver|mö|gen, das (Wirtsch.): Vermögen des Betriebsinhabers, das unmittelbar für einen ↑Betrieb (1 a) od. zur Erreichung seines wirtschaftlichen Zieles genutzt wird.

Universal-Lexikon. 2012.

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